Erstattung
Meine Leistungen sind unter speziellen Voraussetzungen in unterschiedlichem Maße erstattungsfähig.
Steuer
Steuer
Karrierecoachings
Karrierecoachings können in der Einkommenssteuer als Weiterbildung geltend gemacht werden. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Steuerberatung. Für entsprechende Hinweise wird keine Gewähr übernommen.
Arbeitgeber
Arbeitgeber
Weiterbildung oder Outplacement / New Placement
Einige Arbeitgeber finanzieren Karrierecoachings als Weiterbildungsmaßnahme für Ihre Mitarbeiter oder als Out Placement / New Placement Maßnahme für ausscheidende Mitarbeiter. Ich verfüge über anerkannte Zertifizierungen im Bereich des Karrierecoachings sowie für betriebliche und persönliche Veränderungsprozesse.
Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über die Kostenübernahme des Karrierecoachings.
Versicherungen
Versicherungen
Erstattung eines psychotherapeutischen Verfahrens
Eine Lebensberatung oder ein Coaching ist präventiv und wird daher nicht von den Krankenkassen übernommen.
Liegt eine psychische Erkrankung vor (beispielsweise eine leichte Depression) übernehmen alle Krankenversicherungen die Therapie bei einem Psychotherapeuten mit Approbation und Kassenzulassung.
Gesetzliche Versicherungen übernehmen in aller Regel nicht die Kosten einer Psychotherapie bei einem Heilpraktiker. Ausnahmenfällen sind in §13 Abs. 3 SGB V geregelt.
Einige private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie bei einem Heilpraktiker.
Für gesetzlich Versicherte gibt Heilpraktiker-Zusatzversicherungen, die entsprechende Kosten übernehmen.
Bitte informieren Sie sich über die Details und die Ihnen zustehenden Leistungen bei Ihrer Krankenversicherung.